Am 19.05.2011 kam es zu einem Suizid in einem Wohnhaus in Münster, bei dem die eingesetzten Polizei- und Feuerwehrkräfte nur durch eine zuvor schriftlich verfasste Warnung des Suizidenten nicht selbst geschädigt wurden.

Ein 23 Jahre alter Mann verstarb an einer CO-Vergiftung. Vor dem Badezimmer hinterließ er zuvor eine schriftliche Warnung, die auf die tödliche Gaskonzentration im Bad hinwies.

Bei Eintreffen der Einsatzkräfte konnte weder Qualm-Brand oder Gasgeruch festgestellt werden. Ohne die schriftliche Vorwarnung hätten die Polizeikräfte vermutlich das Bad betreten. Zu diesem Zeitpunkt herrschte im Bad eine geruchlose Kohlenmonoxidkonzentration von 43%. Nach Angaben der Feuerwehr und der eingesetzten Notärztin hätten 2 - 3 Atemzüge durchaus tödlich sein können. Nach Öffnen der Tür mit entsprechenden Schutzanzügen verteilte sich das Gas im gesamten Haus, so dass auch in angrenzenden Räumen immer noch eine gefährliche Konzentration von 20% messbar war.

Kohlenmonoxid ist farblos, geruchlos und geschmacklos (keine Warnwirkung). Dabei ist zu beachten, dass Holzkohle über mehrere Stunden qualmfrei abbrennt und so hohe Konzentrationen an Kohlenmonoxid vorhält. Schon bei einer Konzentration von 2 - 5 % treten ernsthafte körperliche Ausfallerscheinungen auf.

Drucken